Änderungen von Dokument Digitale Mitgliederverwaltung

Zuletzt geändert von Daniel Herrmann am 2026/02/22 21:17

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Zusammenfassung

Details

Icon Seiteneigenschaften
Inhalt
... ... @@ -9,8 +9,61 @@
9 9  
10 10  = {{id name="DigitaleMitgliederverwaltung-Hintergrundinformationen"/}}Hintergrundinformationen =
11 11  
12 -* Arten und Stufen der digitalen Signatur
12 +Viele der Dokumente müssen von einer oder mehreren Partien unterschrieben werden. Wir unterscheiden dabei Dokumente mit geringem und hohem "Streitwert". Unsere Definition zielt hierbei auf eine Einschätzung ab, welcher Schaden dem Verein potentiell entstehen könnte und ob wir im Zweifel eine ordnungsgemäße Unterschrift vor Gericht beweisen können müssen. Beispielsweise hat der Lagervertrag (mögliche Schäden im 2-3 stelligen Eurobereich) einen anderen Stellenwert als beispielsweise ein Einweisungszettel (potentiell Personenschäden, dies kann in Millionen gehen).
13 13  
14 +In Deutschland – und in der gesamten EU nach der eIDAS-Verordnung – gibt es **drei Stufen elektronischer Signaturen**: die **einfache elektronische Signatur (EES**), die **fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)** und die **qualifizierte elektronische Signatur (QES)**.
15 +
16 +* Die (% data-start="267" data-end="308" %)**einfache elektronische Signatur (EES)**(%%) ist jede elektronische Form, mit der man einer Erklärung zustimmt, ohne besondere Sicherheitsmaßnahmen. Das kann zum Beispiel ein eingetippter Name in einer E-Mail, ein eingescanntes Bild einer Unterschrift in einem PDF oder das Anklicken eines „Ich stimme zu“-Buttons sein. Sie ist leicht zu erstellen, hat aber nur einen geringen Beweiswert, da weder die Identität des Unterzeichners sicher geprüft noch Manipulationen zuverlässig erkannt werden. Die EES eignet sich vor allem für alltägliche Geschäftsvorgänge mit geringem Risiko, wie interne Freigaben, einfache Auftragsbestätigungen oder unverbindliche Absprachen.
17 +* Die (% data-start="936" data-end="985" %)**fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)**(%%) muss eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet sein, die Identifizierung des Unterzeichners ermöglichen und die Integrität des unterschriebenen Dokuments sicherstellen. Das geschieht meist über kryptografische Verfahren und persönliche Signaturschlüssel, die nur der Unterzeichner kontrolliert. Bekannte Beispiele sind Signaturen mit DocuSign, Adobe Sign oder FP Sign, bei denen eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (etwa per SMS-TAN oder App) erfolgt, oder Signaturen mit einem persönlichen Zertifikat aus einer Public-Key-Infrastruktur. Die FES bietet einen hohen Beweiswert vor Gericht, ersetzt aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform. Sie wird häufig für B2B-Verträge, Geheimhaltungsvereinbarungen oder wichtige, aber formfrei mögliche Vereinbarungen eingesetzt.
18 +* Die (% data-start="1775" data-end="1821" %)**qualifizierte elektronische Signatur (QES)**(%%) ist die sicherste Form und in der EU der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Sie darf nur mit einem qualifizierten Zertifikat erstellt werden, das von einem staatlich zugelassenen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt wird (z. B. D-Trust, Swisscom oder A-Trust). Die Erstellung erfolgt über eine sichere Signaturerstellungseinheit, wie eine Signaturkarte mit Kartenleser oder einen Fernsignaturdienst mit starker Identifizierung (z. B. VideoIdent). Die QES ist rechtlich zwingend erforderlich, wenn für ein Dokument die Schriftform nach § 126a BGB vorgeschrieben ist, etwa bei bestimmten Arbeitsverträgen, Verbraucherdarlehensverträgen oder in behördlichen und gerichtlichen Verfahren.
19 +
20 +(% style="" data-start="2537" data-end="2886" %)
21 +Kurz gesagt: Die EES ist schnell und unkompliziert, aber unsicher und nur für risikofreie Vorgänge geeignet. Die FES ist technisch sicherer, rechtlich belastbarer und für wichtige, aber formfreie Vereinbarungen ideal. Die QES ist rechtlich vollwertig wie eine handschriftliche Unterschrift und für alle Schriftformerfordernisse zwingend notwendig. Zusammenfassung:
22 +
23 +(% style="text-decoration: none;" %)
24 +(% class="" %)|=(((
25 +Signaturtyp
26 +)))|=(((
27 +Sicherheitsniveau
28 +)))|=(((
29 +Rechtliche Wirkung
30 +)))|=(((
31 +Umsetzung
32 +)))
33 +(% class="" %)|(((
34 +**EES**
35 +)))|(((
36 +niedrig
37 +)))|(((
38 +schwacher Beweiswert
39 +)))|(((
40 +Eingescannte Unterschrift, ein einfacher Button
41 +)))
42 +(% class="" %)|(((
43 +**FES**
44 +)))|(((
45 +mittel
46 +)))|(((
47 +starker Beweiswert, aber kein Ersatz der Schriftform
48 +)))|(((
49 +Adobe Sign, DocuSign oder ähnliches
50 +)))
51 +(% class="" %)|(((
52 +**QES**
53 +)))|(((
54 +hoch
55 +)))|(((
56 +gesetzlich Schriftformersatz
57 +)))|(((
58 +Mehrfaktor, über einen zugelassenen Vertrauensdienstleister
59 +)))
60 +
61 +\\
62 +
63 +{{confluence_tip title="Zusammenfassung"}}
64 +Für uns im Makerspace bedeutet das, dass wir die EES und FES (über DocuSeal) einsetzen können. Wir haben keine Partnerschaft mit einem Anbieter, der die QES und damit die Schriftformerfordernis abdecken würde, sodass wir alle Dokumente, für die die Schriftform erforderlich ist, weiterhin handschriftlich unterschreiben lassen.
65 +{{/confluence_tip}}
66 +
14 14  = {{id name="DigitaleMitgliederverwaltung-Anforderungen/Workshop"/}}Anforderungen / Workshop =
15 15  
16 16  Am Dienstag, den 12.08.2025 fand hierzu ein Workshop statt, bei dem Vertreter des IT Teams, der Mitgliederverwaltung sowie des Vorstands teilgenommen haben. Dabei wurden die Ziele erläutert und definiert, ebenfalls haben eine Übersicht der bestehenden Dokumenten-Typen erstellt, mit denen wir im Verein heute hantieren. Für jedes Dokument wurde dann evaluiert, ob es in Zukunft komplett digitalisiert werden kann oder ob beispielsweise aus Haftungsgründen die Schriftform und damit eine handschriftliche Unterschrift weiterhin notwendig ist. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:
... ... @@ -151,7 +151,19 @@
151 151  )))|(((
152 152  **Formular existiert nicht**. Stand heute wird ein Einweisungszettel mit manuellen Notizen zweckentfremdet.
153 153  )))|(((
154 -\\
207 +Im Prinzip sind vier Parteien involviert:
208 +
209 +1. Einweiser:in - die Person hat eine besondere Unterweisung für die/den neue(n) Einweiser:in durchgeführt - muss angegeben sein, muss aber nicht unterschreiben
210 +1. Bereichsleitung - schlägt vor und muss die Person zum Einweiser berufen
211 +1. Vorstand - bestätigt die Berufung
212 +1. Neue(r) Einweiser:in - unterschreibt, dass die Regelungen verstanden wurden.
213 +
214 +Wenn das Formular von allen Parteien unterschrieben wurde:
215 +
216 +* Automatisch In Paperless NGX der Akte hinzufügen
217 +* Flag auf der Homepage setzen
218 +* Es sind manuelle Aufgaben seitens der MV notwendig (Slack Channel hinzufügen) → Vikunja Task
219 +* Bei Bedarf kann der Prozess für den Übungsleitervertrag automatisch gestartet werden
155 155  )))
156 156  |(((
157 157  Haftungsausschluss
... ... @@ -158,9 +158,20 @@
158 158  )))|(((
159 159  ❌️
160 160  )))|(((
161 -\\
226 +Wird sehr früh (schon beim ersten Besuch der offenen Werkstatt) unterschrieben und abgeheftet.
227 +
228 +Zu dem Zeitpunkt existiert weder eine Akte für das Mitglied noch eine Notwendigkeit für eine eigene Gäste-Akte
229 +
230 +Bisher:
231 +
232 +* Bei Beginn der Mitgliedschaft wird der Haftungsausschluss aus dem großen Stapel heraussortiert
162 162  )))|(((
163 -\\
234 +Zwei Vorschläge:
235 +
236 +* Wie bisher Haftungsausschluss raussuchen, Einscannen und manuell in Paperless NGX zuweisen
237 +* Alternativ zusammen mit dem Mitgliederantrag noch einmal versenden
238 +
239 +Wird aber handschriftlich benötigt, muss also so oder so eingescannt werden
164 164  )))
165 165  |(((
166 166  Einweisungszettel
... ... @@ -167,7 +167,18 @@
167 167  )))|(((
168 168  ❌️
169 169  )))|(((
170 -\\
246 +Müssen aus Haftungsgründen handschriftlich unterschrieben werden.
247 +Mit Abstand die meisten Zettel
248 +
249 +* Blanko-Zettel liegen im Aktenschrank am Eingang.
250 +* Nach einer Einweisung lässt der Einweisende die Teilnehmenden den Zettel ausfüllen und unterschreiben
251 +* Danach werden sie in den Briefkasten geworfen
252 +* Die Mitgliederverwaltung erfasst die Zettel. Dabei werden ebenfalls einige Dinge geprüft
253 +** Hat die Person notwendige Vorbedingungen erfüllt (beispielsweise einen LMS Kurs)?
254 +** Ist die einweisende Person überhaupt Berechtigt, diese Einweisung durchzuführen?
255 +** Muss für die Teilnehmenden eine Abbuchung veranlasst werden?
256 +** Muss für den Einweisenden eine Auszahlung veranlasst werden?
257 +* Danach wird der Zettel in die jeweiligen Akten einsortiert.
171 171  )))|(((
172 172  \\
173 173  )))
... ... @@ -176,7 +176,12 @@
176 176  )))|(((
177 177  ✅️
178 178  )))|(((
179 -\\
266 +Kann digital über DocuSeal oder in Papierform unterschrieben werden.
267 +
268 +Wenn DocuSeal → geht in Kopie an die Mitgliederverwaltung
269 +Wenn Papierform → wird eingeworfen
270 +
271 +Nach Erfassen kann die Person eine Kiste beantragen, die dann monatliche Kosten auslöst
180 180  )))|(((
181 181  \\
182 182  )))
... ... @@ -185,7 +185,12 @@
185 185  )))|(((
186 186  ✅️
187 187  )))|(((
188 -\\
280 +Kann digital über DocuSeal oder in Papierform unterschrieben werden.
281 +
282 +Wenn DocuSeal → geht in Kopie an die Mitgliederverwaltung
283 +Wenn Papierform → wird eingeworfen
284 +
285 +Nach Erfassen kann die Person das Projektlager automatisch nutzen.
189 189  )))|(((
190 190  \\
191 191  )))
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Id
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1 -https://wiki.makerspace-darmstadt.de/spaces/PROJ/pages/202866709/Digitale Mitgliederverwaltung
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